40€ Pflegehilfs­mittelpauschale

Sichern Sie sich monatlich 40€ Pflegehilfsmittelpauschale für Ihre häuslichen Pflege

Patienten mit anerkannten Pflegegrad haben gemäß Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf sog. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Rahmen von 40€ pro Monat, also insgesamt 480€ pro Jahr. Diese Pflegehilfsmittel (Liste unten) sind zum einmaligen Gebrauch vorgesehen und sollen die Hygienebedingungen bei der Pflege im häuslichen Umfeld verbessern und damit eine Infektionsprophylaxe für den Patienten darstellen. Vorrausetzung für diese Leistung der Pflegekasse sind neben dem anerkannten Pflegegrad (1-5) das Leben im häuslichen Umfeld oder einer Wohngemeinschaft. Außerdem muss die beantragende Person durch einen Angehörigen, Bekannten oder ambulanten Pflegedienst betreut werden, der die Pflegehilfsmittel zur Pflege am Patienten verwendet. Patient:innen im Krankenhaus oder im Pflegeheim haben für die Zeit des stationären Aufenthaltes keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie durch unser Apothekenteam, wenn Sie diese Pflegehilfsmittelpauschale in Anspruch nehmen möchten. Wir übernehmen für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse und beliefern Sie gern jeden Monat mit individuellen Hilfsmitteln, die für Ihre spezielle Situation Sinn machen und die Sie für Ihre Pflege zuhause ausgesucht haben. Wir haben in unseren Apotheken immer eine direkte Verfügbarkeit verschiedener hochwertiger Produkte.

Zusätzlich zur der 40€ Pflegehilfsmittelpauschale können über einen separaten Kostenübernahmeantrag bei Ihrer Pflegekasse zwei Mal pro Jahr die sog. waschbaren (wiederverwendbaren) Bettschutzeinlagen beantragt werden. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne und tragen dies mit Ihnen gemeinsam im gleichen Antrag für Sie mit ein.

Hier Antrag auf Kostenübernahme per Klick herunterladen:

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Pflegekasse nicht alle beantragten Pflegehilfsmittel bewilligt. Gründe hierfür können entweder in Formalien liegen, dass zum Beispiel der pflegende Angehörige bei der Pflegekasse nicht notiert ist. In bestimmten Fällen wird auch davon ausgegangen, dass die beantragten Pflegehilfsmittel für den aktuellen Pflegegrad noch nicht benötigt werden.

Gerne holen Sie monatlich Ihre individuelle Auswahl bei uns in der Apotheke ab oder lassen diese kostenlos an Ihre Wunschadresse liefern. Ein Rezept benötigen Sie nach bewilligter Antragstellung nicht mehr. Die Abrechnung übernehmen wir für Sie.

Für folgende Hilfsmittel ist eine Erstattung möglich:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • wiederverwendbare (waschbare) Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz
  • Fingerlinge

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